Eherecht – Unromantisch aber wichtig!

So unromantisch das klingen mag: Bevor sich das Paar traut, sollten sich die beiden zukünftigen Ehepartner darüber einig sein, wie das gemeinsame Leben in der Praxis aussehen soll, damit der spätere Alltag in Harmonie geführt werden kann. Das Eherecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder gewandelt – zum Glück – denn sonst dürften Ehefrauen heute nicht ihr eigenes Geld verdienen und ihr Mann würde ihren Wohnsitz bestimmen. Auch das Verlöbnis ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zwingend an das Ja-Wort geknüpft.
 
Die Ehe in Deutschland unterliegt dennoch einigen unveränderlichen Grundsätzen. Zum einen herrscht das Prinzip der Monogamie. Was das heißt, dürfte wohl jeder Braut und jedem Bräutigam bewusst sein. Christlichen Ehegemeinschaften wie den Mormonen war die Mehrehe früher dagegen noch erlaubt. Auch der heute vielleicht altmodische Grundsatz der lebenslangen Ehe hat nach wie vor Gültigkeit, was man angesichts der steigenden Anzahl der Ehescheidungen nicht für möglich halten sollte. Aber darum heißt es ja: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, …“
 
Die Ehemündigkeit spielt im Eherecht eine entscheidende Rolle, denn die beiden Partner müssen zum Zeitpunkt der Eheschließung volljährig sein. In Ausnahmefällen dürfen mit besonderer Genehmigung auch Sechzehnjährige heiraten, jedoch wird diese Praxis im Allgemeinen nicht angewendet. Als es vor 100 Jahren für junge Mädchen noch eine Schande war, vor der Ehe „guter Hoffnung“ zu sein, war sie allein schon aus gesellschaftlichen Gründen verpflichtet, die Ehe mit dem Vater des Kindes einzugehen. Bevor dies jemand heute von einem minderjährigen Mädchen erwartet, wird zunächst geprüft, ob für die Ehe überhaupt die notwendige persönliche Reife vorliegt.
 
Auch hinsichtlich der Besitztümer sollten sich die Eheleute einig sein. Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft? Diese Frage ergibt sich bei den meisten Eheschließungen nicht und es wird auch keine Regelung darüber getroffen, wer was und wie viel im Fall einer eventuellen Scheidung bekommt. Daher wird zukünftig alles das geteilt, was in der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet wird.
 
Bei aller schwärmerischen Liebe sollte sich das Paar in einigen Situationen dennoch vorher einige nüchterne Gedanken machen. Bringt ein Partner ein großes Familienunternehmen mit in die Ehe ein, ist die Gütertrennung durchaus eine Überlegung wert. So wird zum einen garantiert, dass der Partner nicht allein auf das Geld aus ist, zum anderen bleibt das Unternehmen in der Familie. Der steuerliche Aspekt steht dabei wieder auf einem anderen Blatt und es ist ratsam, komplizierte Vermögensverhältnisse zu klären, bevor das Thema Geld zu vorzeitigem Streit führt. Wer in der Ehe nicht die Brötchen verdient, hat gegenüber dem alleinverdienenden Partner einen so genannten Taschengeldanspruch. Das Taschengeld umfasst in der Regel bis zu sieben Prozent des Nettoeinkommens des Partners und ist tatsächlich im Bundesgesetzbuch geregelt.

 

Auch über eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung sollten Eheleute nach der Hochzeit nachdenken.