Familiennamen - Prüfe, wer sich ewig bindet
Hat sich das Paar erst einmal entschlossen, den Lebensweg für immer gemeinsam zu beschreiten, steht den Hochzeitsvorbereitungen nichts mehr im Wege. Die Termine der standesamtlichen und der kirchlichen Trauung sind abgestimmt, der Gasthof für den schönsten Tag ist reserviert, das festliche Menü besprochen, die Einladungen verschickt und die Kutsche organisiert. Braut und Bräutigam haben jetzt noch ein paar Tage zum Ausspannen, um sich auf den wichtigsten Augenblick und auf das endgültige „Ja“ einzustimmen.
Doch auf etwas hat man sich in der Hektik noch nicht geeinigt: auf den Familiennamen. Heutzutage gar kein so leichtes Unterfangen, denn Brautpaare können sich für die unterschiedlichsten Varianten entscheiden. War es früher automatisch und ohne vorherige Absprache üblich, dass die Frau den Nachnamen ihres Mannes annahm, gibt es heute mehrere Optionen, die nicht selten zu Diskussionen führen. So kann der Nachname der Frau als Familienname gewählt werden, es stehen Doppelnamen zur Wahl oder alles bleibt beim Alten. Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
Hat ein Partner einen besonders klangvollen Namen oder stammt aus altem Adel, ist ein „von“ nicht nur ein schmückender Titel sondern veredelt auch den Vornamen. Hinsichtlich der richtigen Wahl des gemeinsamen Familiennamens bedarf es in solchen Fällen keiner besonderen Verabredung mehr und selbst eine moderne Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht, wird sich für das schmeichelnde „zu Fürstenburg-Hohenfels“ Ihres Gatten entscheiden, wenn sie selbst aus dem Hause „Schmitz“ stammt.
Schwierig wird es bei gleichem Niveau. Müller, Meier, Becker, Fischer und Schmidt heißen viele und da hat das Paar wirklich die Qual der Wahl. Manch eine Braut oder ein Bräutigam möchte die eigene Familienidentität nicht aufgeben. Für solche Fälle hat sich die Gesetzgebung auch etwas einfallen lassen. Jeder behält ganz einfach seinen eigenen Namen.
Doch sollte auch beim Thema Kinder berücksichtigt werden, wessen Namen die zukünftigen Erben einmal tragen sollen. Das aktuelle Namensrecht besagt, dass Kinder üblicherweise den offiziellen Familiennamen annehmen. Doppelnamen aus einer Kombination aus väterlichen und mütterlichen Ahnenbezeichnungen sind von Amts wegen untersagt. Man stelle sich auch die romanhaften Aneinanderreihungen komplizierter Namensketten vor, wenn der Sohn oder die Tochter selbst einmal vor dem Traualtar stehen, und dann deren Kinder und wieder deren Kinder.
Bei aller Namensdiskussion sollte man eines nicht vergessen: Eigentlich sind Namen nur Schall und Rauch. Das Wichtigste an der Ehe ist und bleibt doch die Liebe!